Allgemeine von den Krankenkassen finanzierte Psychotherapieleistungen:

Psychotherapie gehört seit langem zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen zahlen derzeit aber nur für drei Therapierichtungen:

  • Analytische Psychotherapie (bis maximal 300 Stunden Bewilligung)
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (bis maximal 100 Stunden Bewilligung)
  • Verhaltenstherapie (bis maximal 100 Behandlungsstunden)

Anmerkung: Ich biete in meiner psychotherapeutischen Praxis ausschließlich die ersten beiden tiefenpsychologisch begründeten Therapieverfahren an.

Diese Verfahren werden als „Richtlinienverfahren“ bezeichnet. Auch werden bezahlt die sogenannten Probatorischen Sitzungen:

Als Probesitzungen (probatorische Sitzungen) gelten die Sitzungen bis zu dem Termin, an dem Ihre Krankenkasse eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme der Therapie erteilt. In der Regel tragen die Krankenkassen die Kosten von 5-7 probatorischen Sitzungen (abhängig vom beantragten Therapieverfahren).
In diesen Probesitzungen werde ich versuchen, mehr über Sie und Ihre Probleme sowie über die jeweiligen Hintergründe und Zusammenhänge der bisherigen Entwicklung zu erfahren. Dazu gehört es, dass ich mich ausführlich über Ihre Beschwerden, aber auch sehr umfassend nach Ihrer sonstigen Lebenssituation erkundige.

Zur Befragung der üblichen Bereiche: Erscheinungsform des Problems, bisher erprobten Behandlungsansätze, Besonderheiten der biographischen, d.h. persönlichen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung, werde ich auch versuchen Ziele und Wünsche für die eventuell anstehende Behandlung mit Ihnen zusammen zu benennen.

Für den Erfolg der Behandlung, ist es wichtig, dass Sie so umfassend wie möglich Auskunft zu den erfragten Themenbereichen geben, dennoch steht es Ihnen natürlich frei nur das zu beantworten, was Sie wollen und können.

Am Ende der zweiten oder dritten Sitzung wird von beiden Seiten eine Entscheidung fallen, ob eine Zusammenarbeit für eine zu bestimmende Zeit wünschenswert ist, d.h. ob sich beide vorstellen können miteinander eine Therapievereinbarung zu treffen.

Die folgenden Verfahren werden in meiner Praxis angeboten

Darüber hinaus biete ich folgende "Nichtkassenleistungen" an