Als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin achte ich die Würde und Integrität der Patientin oder des Patienten. 

Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten: 

1. Aufklärungspflicht 

Zu Beginn der Behandlung und jederzeit während der Behandlung kläre ich meine Patient*innen über Inhalt, Form, Dauer, Ziel und Kosten der Therapie auf. 

Ich bin mir bewusst, dass in jeder psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung (Selbsterfahrung, Supervision, Weiterbildung mit Selbsterfahrungscharakter) ein Machtgefälle besteht. Ich werde dieses Machtgefälle nicht missbrauchen. 

Mir ist bewusst, dass intensive Fortbildung und Supervision wichtiger Bestandteil qualifizierter Psychotherapie ist. 
Die Verantwortung für jede Form von Machtmissbrauch und/oder Grenzüberschreitung in einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung liegt ausschließlich bei mir. 

In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich mit den mir anvertrauten Personen keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse ein. 
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung unterlasse ich narzisstischen Missbrauch, Manipulation, politische, weltanschauliche und religiöse Indoktrination. 
In einer psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung gehe ich keine sexuellen Beziehungen mit meinen Patient*innen, Ausbildungskandidat*innen und Supervisand*innen ein. Ich beende eine psychotherapeutische Behandlung oder Ausbildung nicht, um eine solche Beziehung einzugehen. 

Die Verpflichtung zur Abstinenz gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ende der psychotherapeutischen Behandlung oder Ausbildung. 
Auch nach Ablauf dieser Frist halte ich mich an das Abstinenzgebot, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung der Patient*innen gegeben ist und nehme vor Aufnahme einer sexuellen oder anderweitigen privaten Beziehung eine unabhängige, qualifizierte Supervision in Anspruch.